Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe . - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Terrorismus Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
Vermeiden Sie, alleine und abseits von Straßen zu reisen. Unternehmen Sie Trekking-Touren in den Bergregionen und Offroad-Touren in den Wüstengebieten (Zagora/Merzouga) grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit registrierten landeskundigen Reiseführern. Erkundigen Sie sich ggf. tagesaktuell nach der Sicherheitslage für Touren bei den marokkanischen Polizeibehörden. Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis . Innenpolitische Lage Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Mit pro–palästinensischen Demonstrationen muss weiterhin gerechnet werden. Die Demonstrationen verlaufen in aller Regel friedlich.
Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen, wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen. Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen. Grenzregion zu Algerien Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.
Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten. Westsahara Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.
Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.
Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze. Rif-Gebirge Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein. Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen. Kriminalität Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es teilweise auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen gegen Touristen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.
Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit. Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen - besonders, wenn sich jemand als ortskundiger Führer ausgibt und Ihnen seine Dienste anbietet. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.
In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu Überflutungen kommen.
Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums . Reiseinfos Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.
Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Infrastruktur/Verkehr Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Vermeiden Sie Nachtfahrten. Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz. Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück. Führerschein Der nationale deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Die große Mehrheit der marokkanischen Gesellschaft ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.
Außereheliche Beziehungen sind gesetzlich strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und auf getrennten Zimmern bestehen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann.
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, vom Sonnenauf- bis -untergang in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Streunende Hunde Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. Es sind mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen bekannt.
Halten Sie stets Abstand zu einzelnen und v.a. Gruppen streunender Hunde und nähern Sie sich ihnen in keinem Fall. LGBTIQ Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.
Rechtliche Besonderheiten Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.
Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Debitkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes . Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19 Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Marokkos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: jaVorläufiger Reisepass: jaPersonalausweis: neinVorläufiger Personalausweis: neinKinderreisepass: jaAnmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen nach einer Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom Juni 2024 zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein. Einzelfallentscheidungen sind möglich, begründen aber keinen Anspruch auf Einreise mit einem Reisedokument kürzerem Ablaufdatums. Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.
Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurücknehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.
Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium .
Minderjährige Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Doppelstaater Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique ) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.
Einfuhrbestimmungen In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.
Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité sanitaire des produits alimentaires).
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.
Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium .
Einfuhr eines Fahrzeugs Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
Gesundheit Aktuelles Mpox, eine durch das Mpox-Virus verursachte Erkrankung, breitet sich seit 2022 global aus. Im September 2024 wurde erstmalig über eine Mpox-Infektion in Marokko berichtet. Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum Erreger, zur Erkrankung und zu Präventionsmaßnahmen einschließlich Impfung siehe Mpox.
Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Malaria Aus Casablanca wurden zuletzt im Jahr 2010 drei lokal erworbene Infektionen mit Plasmodium falciparum (Malaria tropica) gemeldet. Vor dem Auftreten dieser Fälle galt Marokko laut WHO als malariafrei und ist es seitdem auch wieder.
HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Tollwut Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren. Lassen Sie sich vor Reisebeginn bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Sollten Sie von einem Hund gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Tollwut-Impfstoff und Immunglobuline sind im Land verfügbar. Weitere Infektionskrankheiten Weitere, durch Vektoren übertragene Infektionen kommen vor. Diese sind insgesamt nicht häufig. U.a. sind Fälle von Leishmaniasis, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Filariasis, Loiasis, Myiasis, Phlebovirus-, Rickettsia felis- Rift Valley Fieber-, Spotted Fieber- und West Nil Fieber beschrieben. Für andere Erkrankungen (z.B.Chikungunya, Dengue, Zika) ist der potentielle Vektor vorhanden.
Weitere Gesundheitsgefahren Tuberkulose, Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.
Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. auf vergleichbarem Niveau wie in Europa ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS ) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht. Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland. Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien. Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:Krisenvorsorgeliste
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
FAQ
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ .